Oury ist dreimal gestorben“, sagt ein Freund: „Im Bürgerkrieg in Sierra Leone starb seine Vergangenheit, im Asylbewerberheim in Rosslau bei Dessau starb seine Zukunft und in der Zelle kam er ums Leben.“ Unter großem internationalen Interesse hat in Dessau der Prozess gegen zwei Polizeibeamte angefangen. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil sie einen Feueralarm ignoniert hatten - dabei verbrannte ein Asylbewerber in seiner Zelle. Gut zwei Jahre nach dem mysteriösen Feuertod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle hat am Dienstag vor dem Landgericht Dessau der Prozess gegen zwei Beamte begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Polizisten fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge vor. Während einer der beiden Angeklagten am Dienstag jede Schuld von sich wies, bestätigte der andere, nicht rechtzeitig auf den Feueralarm aus der Zelle reagiert zu haben. Der Prozess wird mit großen internationalen Interesse verfolgt.
Jalloh war an Händen und Füßen gefesselt
Der 23-jährige Oury Jalloh aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 an einem Hitzetod in einer Gewahrsamzelle der Polizei in Dessau gestorben. Der alkoholisierte und an Händen und Füßen gefesselte Mann soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einem Feuerzeug seine Matratze selbst angezündet haben. "Wir halten die Anklage für eine Hypothese, die denkbar, aber wenig plausibel ist", erklärte Anwältin Regina Götz im Namen der Nebenklage. Es sei unfassbar, dass es dazu habe kommen können, dass der an allen Gliedmaßen gefesselte Oury Jalloh den Brand ausgelöst haben solle.
Die Juristin vertritt die Mutter des Brandopfers, die für den Prozess aus ihrer jetzigen Heimat Guinea nach Deutschland reiste. Prozess um Feuertod von Asylbewerber beginnt. Dem 46-jährigen Dienstgruppenleiter Andreas S. wirft die Anklagebehörde fahrlässige Tötung vor. Er habe das Signal des Rauchmelders der Zelle zwei Mal ausgeschaltet und ignoriert, erklärte Oberstaatsanwalt Christian Preissner. "Oury Jalloh starb sechs Minuten nach Ausbruch des Feuers an einem Hitzeschock." Er hätte noch leben können, wenn ihm gleich nach Ertönen des ersten Signals geholfen worden wäre.
Angeklagter wollte "Dienstablauf gewährleisten"
Der Polizist begründete sein Verhalten damit, dass er zunächst von einem Fehlalarm ausgegangen sei. Zudem wollte er nach eigenen Worten den "Dienstablauf gewährleisten". Er reagierte erst, als der Brandmelder des gesamten Zellentrakts angesprungen war. Da kam für den jungen Mann aber jede Hilfe zu spät. Dem 44-jährigen Streifenpolizist Hans-Ulrich M. wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, weil er laut Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung das Feuerzeug übersah. M. wies diese Darstellung vor Gericht zurück. Er habe Jalloh entsprechend der Dienstordnung durchsucht.
"Ein Feuerzeug war mit Sicherheit nicht da." Eine internationale Beobachtergruppe verfolgte das Verfahren vor dem Landgericht, darunter Anwälte aus Frankreich und Südafrika sowie der Leiter der britischen . Amnesty verlangte im Zusammenhang mit dem Prozess mehr Fortbildung für Polizisten. Der Sprecher der Koordinierungsgruppe Polizei, Falk Menzner, sagte im MDR: "Wenn man jahrelang auf der Straße Dienst macht und es immer wieder mit einem bestimmten Klientel zu tun hat, dann verengt sich der Gesichtskreis. Dann bekommt man Vorurteile."
Amnesty für mehr Fortbildung für Polizisten
Beratungsstelle für Opfer von Rassismus und eine Vertreterin von Amnesty International
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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies unterdessen einen Rassismus-Verdacht im Zusammenhang mit dem Tod des Asylbewerbers zurück. "Ich bin mir sicher, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt kein Problem mit rassistischem Gedankengut hat", sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Uwe Petermann im ZDF. Der Prozess vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau dauert länger als ursprünglich geplant. Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff setzte am Dienstag weitere Verhandlungstage an. Ein Urteil wird für Mitte Mai erwartet. Schon am zweiten Prozesstag wurde deutlich, dass sich manche Befürchtungen der Beobachterˍinnen bestätigt haben, andere Entwicklungen geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Rosa Amelia Plumelle-Uribe, eine der Delegierten, meint dazu: „Das Gericht steht vor der Wahl, sich vom Rassismus der Polizei zu distanzieren und ihn zu verurteilen oder ihn zu entschuldigen und zu unterstützen.“
Auf der Pressekonferenz wird es unter anderem um folgende Fragen gehen:
Welche Bedeutung hat der Prozess für die Tausenden Migrantˍinnen, die in einer ähnlichen Lage sind, wie es Oury Jalloh war, die tagtäglich entwürdigenden Kontrollen und Demütigungen durch die Polizei ausgesetzt sind? Welche Einblicke erlaubt der Prozess in den Rassismus und die organisierte Verantwortungslosigkeit der Polizei? Was bedeutet es, dass der Fall Mario Bichtemann, der im November 2002 in derselben Zelle im Polizeirevier Dessau starb, in die Verhandlung eingeführt werden konnte?
Berücksichtigt das Gericht den notwendigen gesellschaftlichen Kontext der Tat oder versucht es, diesen aus der Verhandlung so weit es geht herauszuhalten? Wie steht es um die Unvoreingenommenheit eines Richters, der afrikanische Zeugen wie notorische Lügner behandelt und Polizeizeugen bei offensichtlichen Falschaussagen zur Seite springt? Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Tod von Oury Jalloh und anderen Todesfällen durch Polizeigewalt, denen Migrantˍinnen, im Besonderen Afrikanerˍinnen, zum Opfer gefallen sind?
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